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jugend@bw - (Im)Puls

Herzlich Willkommen auf der Plattform jugend@bw – (Im)Puls!

Hier findet ihr kurze Beiträge, Hinweise und Impulse zu den Themen, die wichtig für die medienpädagogische Praxis sind. Das sind Themen, die uns immer wieder beschäftigen oder die besondere Aufmerksamkeit benötigen. Zu jedem Thema teilen wir mit euch Fallbeispiele oder Fragestellungen, die wir gefunden haben oder die ihr uns zuschickt. Dazu formulieren wir allgemeine Hinweise und bieten Startpunkte für die eigene Recherche. Denn für viele Herausforderungen gibt es keine Pauschallösung, sondern es werden individuelle Lösungsansätze benötigt.

Wir freuen uns, wenn ihr Fragen oder Materialien einreichen möchtet! Schickt uns dazu eine Mail an bravo@spamVerhindern.de@lkjbw.de

Das Herunterladen einer ansprechenden Grafik aus dem Internet für den Flyer, das Hinzufügen eines beliebten Musiktitels zum Social-Media Post oder das Veröffentlichen eines Gruppenfotos von der Veranstaltung. Wenn euch diese Beispiele im beruflichen Alltag begegnen, habt ihr es unweigerlich mit der Frage zu tun: Darf ich das überhaupt? Wie sieht das mit Urheberrecht, Persönlichkeitsrechten und/oder Datenschutz aus? Während manche dieser Fragen ganz klar juristisch geklärt sind, ist bei anderen etwas Spielraum und die konkrete Beantwortung des Einzelfalls hängt auch davon ab, was euer*eure Datenschutzbeauftragte*r empfiehlt.

Nehmen wir das Beispiel Filmabend oder Gaming-Event: Ihr habt einen Film ausgewählt, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist. In der Gruppe sind zwei elf-jährige die an dem Event teilnehmen möchten. Einige Träger könnten sagen, dass man sich strikt an das Jugendschutzgesetz halten soll, und dass die zwei an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, während andere versuchen könnten, wenn dies angemessen ist, die Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten einzuholen.

Weitere Anlässe, bei denen es nötig ist, eine Einverständniserklärung anzufordern und zu dokumentieren, sind zum Beispiel Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer*innen fotografiert werden sollen. Das Formular muss so konkret wie möglich formuliert sein und genau erklären, warum die Teilnehmenden fotografiert werden, wo die Bilder veröffentlicht werden, und für welchen Zeitraum sie gespeichert oder genutzt werden. Da Jugendliche erst ab 16 selbst einwilligen können, ist es notwendig sich immer eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten zu holen. Beispielvorlagen findet ihr in der Linksammlung unten.

Auch bei Social Media gibt es einiges zu bedenken. So ist es zum Beispiel einfach, einem Social-Media-Beitrag einen auf der Plattform bereitgestellten Ton hinzuzufügen, aber nur weil es zugänglich ist, bedeutet dies nicht unbedingt, dass das Kunst- und Urheberrecht eingehalten wird. Deswegen immer im Kopf behalten: Nicht alles, was im Internet frei zugänglich ist, ist tatsächlich (lizenz)frei oder DSGVO-konform. Daher müssen wir immer selbst prüfen, ob wir Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und natürlich den Datenschutz einhalten.

In unserer Linksammlung findet ihr Materialien, mithilfe derer ihr diesen Dschungel an Gesetzen navigieren könnt. Gute Reise!

Weiterführende Medien und Materialien